Westerbur hat seit vielen Jahrhunderten eine Windmühle, die infolge der küstennahen Lage auch als Seezeichen diente. Die ursprünglich vorhandene Bockwindmühle wurde 1646 als Pachtmühle des Johann Gerdts aktenkundig gemacht. Um 1750 bezeichnete man sie als "herrschaftliche Mühle", die an den Müller Willem Galtets in Erbpacht ausgegeben war. Der Müller mußte sie unterhalten, während die Materialanfuhr bei Neubauten den eingesessenen Hausleuten zu Uppum, Westeraccum, Westerbur und Middelsbur oblag".
laut sielmuehle
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